Das Pflegeversicherungsgesetz trat am 1.4.1995 in kraft Es wurde als gesetzliche Sozialversicherung mit Beitragspflicht entwickelt. Die Regelungen des Pflegeversicherungsgesetzes galten bei seiner Einführung lediglich für die ambulante Pflege. Ab dem 1.7.1996 wurden schließlich auch die stationären Pflegeeinrichtungen erfasst.
Die Pflegeversicherungen übernehmen
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen führen
(MDK) die hier notwendigen Untersuchungen durch.
Wenn Pflegebedüftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes
festgestellt wird, bezahlt die Pflegekasse den Pflegekostenanteil des Heimentgeltes.
Die sogenannten "Hotelkosten", also z.B. Unterbringung und Verpflegung, werden Pflegeheimbewohnern von dem Träger
des Heimes gesondert in Rechnung gestellt.
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Das Pflegeversicherungsgesetz legt u.a. exakt fest, wann
Pflegebedürftigkeit vorliegt und beschreibt genau welche Leistungen durch den Heimträger in der
Pflege zu erbringen sind. Die Pflegeversicherung für den stationären Bereich tritt insbesondere ein, wenn
häusliche Pflege durch pflegende Anghörige und teilstationäre Angebote wie
Wichtiger Hinweis:
Voraussetzungen und Leistungen der Pflegeversicherung sind außerordentlich umfangreich. Lassen Sie sich
deshalb über die Leistungen der Pflegeversicherung, ob als Versicherungsnehmer oder Angehöriger,
in jedem Fall beraten. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an. Im Raum München informieren wir Sie gerne,
wenn Sie es wünschen auch im persönlichen Gespräch.
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Die Pflegekassen ersetzen Pflegekosten in Altenpflegeheimen bis zum monatlichen Höchstbetrag von:
| Pflegestufe 1 | 1.023,- Euro |
| Pflegestufe 2 | 1.279,- Euro |
| Pflegestufe 3 | 1.432,- Euro |
| Härtefälle | 1.688,- Euro |
Mit den monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung für den stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung gelten die Pflegeleistungen des Heimes als finanziert. Die Differenz zwischen dem Heimentgelt und dem Satz, den die Pflegeversicherung je nach Pflegestufe zahlt (z.B. Unterkunft und Verpflegung), tragen Pflegeheimbewohner selbst (siehe oben).
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