Professionelle Pflege

Die Kosten für die ambulante Pflege durch professionelle Pflegekräfte übernimmt seit 1.4.1995 die Pflegeversicherung. Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten Sie auf Ihren Antrag, nicht auf ärztliche Anordnung. Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Für die Beurteilung des Antrages muss festgestellt werden, ob und in welchem Grade Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn regelmäßige und dauerhafte Pflege in einem größeren Umfang notwendig ist. Die Überprüfung des Antrages bezüglich der zu erbringenden Pflegeleistungen nimmt der sogenannte Medizinische Dienst der Krankenkassen im Wohnbereich der Senioren (MDK) vor.

Die Pflegekasse übernimmt als Sachleistung für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst folgende Höchstbeträge pro Monat:

Pflegestufe 1 384,- Euro
Pflegestufe 2 921,- Euro
Pflegestufe 3 1.432,- Euro
Härtefälle 1.918,- Euro




Pflege durch Laien

Wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen, kann ein "Pflegegeld" beantragt werden. Das monatliche Pflegegeld erhält der Versicherte (der Pflegebedürftige).

Pflegestufe 1 205,- Euro
Pflegestufe 2 410,- Euro
Pflegestufe 3 665,- Euro

Das Pflegegeld ist auch in Kombination mit Leistungen der Pflegeversicherung für professionelle Pflegedienste möglich. Die genannten Versicherungsleistungen sind wieder als Höchstbeträge zu verstehen. Das heißt, die genannten Grenzen übersteigende Kosten, sind Sache des Versicherten. Die hier für Senioren entstehenden zusätzlichen Aufwendungen sind in der Praxis der ambulanten Pflege oft nicht unerheblich.



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